AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. TSC-Tuning Tino Stadler Philip-Müllerstr 11 39393 Am Großen Bruch OT Neuwegersleben

1. Geltungsbereich

Der Vertrag wird von der Firma TSC-Tuning (Verkäufer) nur unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die Bestandteil jeden Vertrages sind.

2. Lieferumfang

Der Verkäufer liefert die Tuningsoftware oder einen programmierten Chip.

Die Installation übernimmt der Käufer selbst, der Verkäufer stellt lediglich die Dienstleistung einer Softwareprogrammierung zur Verfügung

3. Gefahrübergang

Der Einbau/Installation erfolgt auf Gefahr des Bestellers.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

Lehnt der Besteller die Annahme der gelieferten Ware ab, steht  dem Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. In allen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist der  Verkäufer berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25 % des Rechnungswertes ausschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines  Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.

4. Haftung

Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz.

Eine Haftung des Verkäufers für Transport- und Versandschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Ebenfalls haftet der  Verkäufer nicht dafür, dass Schäden bei der Installation entstehen können die nicht vom Verkäufer durchgeführt wurden.

Der Verkäufer haftet nur dafür, dass der Tuning Chip, oder anderen elektronischen Bauteile bei der Absendung funktionstüchtig sind.

Dem Besteller ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung eines Tuning Chips oder die Leistung erhöhende elektronische Bauteile oder die Deaktivierung einzelner systeme am Fahrzeug (zb. AGR, Adblue, Dpf, Wegfahrsperre ect.)zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen kann und daher das KFZ nicht im öffentlichen  Straßenverkehr benutzt werden darf.Dem Käufer ist bewust das die KFZ-Versicherung mit änderung erlischen kann.

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn der Tuning-Chip  oder andere elektronische Bauteile zur Leistungserhöhung in dem Fahrzeug verbaut wurde. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für unmittelbare oder mittelbare  Schäden am Motor bzw. gesamten Fahrzeug, die aufgrund des Tuning-Chips oder anderer elektronischer Bauteile entstehen können. Etwaige Ansprüche des  Bestellers aus positiver Vertragsverletzung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz seitens des Verkäufers nachzuweisen ist.

5. Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz des Verkäufers, Versandkosten werden zusätzlich berechnet.

Der Kaufpreis ist, spätestens bei der Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden.

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware,  Programmierung bei dem Verkäufer.

Gleiches gilt bei Installation der Software in das Steuergerät ( verl. Eigentumsvorbehalt ). Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die Urheber – und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von  4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird.  Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für  Zurückbehaltungsrechte.

6. Liefertermin

Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben des Verkäufers sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.

Der bei Vertragsschluss angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 6 Wochen überschritten werden.

Mahnt der Besteller danach unter angemessener Frist die Leistung  an, so gerät der Verkäufer nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem Falle ist der Verkäufer verpflichtet dem Besteller unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt  zugeben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung  auf Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen ist.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung auf die gelieferte Software und Hardware beträgt 6 Monate, ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des fachgerechten Einbaus durch den Käufer.

Soweit  bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips die vom ursprünglichem Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen, übernimmt der Verkäufer seinerseits  die vorgenannte Garantie nicht (eine Motorgarantie kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden).

Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch  den Besteller, setzt voraus, dass der Besteller den Tuning-Chip / Software fachgerecht einbaut, bzw. einbauen lässt.

Für etwaige Probleme die bei der Installation der Software entstehen können, haftet der Verkäufer nicht.

Wird durch unsachgemäßen Einbau der Chip zerstört ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

Der Tuning-Chip darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor ( Steuergerät ) verwendet werden.

Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand  entsprechen.

Bei Fehlern der Software sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Die  Software ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen.

Die Software darf nicht kopiert oder sonst vervielfältigt werden. Die Software darf auch nicht geändert werden.

Die Änderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.

8. Hinweis zur Bestellung

Da die Software individuell auf das Fahrzeug abgestimmt wird, ist der Käufer nach Auftragserteilung zur Abnahme verpflichtet.

Der Käufer verpflichtet sich einen Schadenersatz von 1000 € an den Verkäufer zu zahlen wenn die modifizierte Software vom Käufer oder von einem „Dritten“ ausgelesen und oder verändert wird.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Verkäufers.

10. Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene  Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme